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LOF : Wie lässt man seinen Hund zertifizieren?

Die LOF-Zertifizierung, oder Livre des Origines Français, ist ein Register, das Ende des 19. Jahrhunderts erschaffen wurde, um alle Ursprünge der Hunde französischen Rassehunde zu katalogisieren. Ein Hund, der LOF-zertifiziert ist, ist ein Rassehund, der unabhängig von den Umständen einen Stammbaum besitzt. Durch diesen rigorosen Selektionsprozess ist es möglich, die unterschiedlichen Rassen zu erkennen, ihre Entwicklung zu verfolgen, aber auch um Erbkrankheiten, Fehlbildungen oder rassenspezifische Probleme zu identifizieren oder zu entdecken. Seinen Hund bestätigen zu lassen bedeutet, zum guten Erhalt seiner Rasse beizutragen.
Inhaltsverzeichnis:

Welpe-LOF

Was ist ein Stammbaum?

Es ist ein offizielles Dokument, das die gesamte Abstammung eines bestimmten Hundes beinhaltet und seine Herkunft zertifiziert. Man erhält es nach der endgültigen Eintragung ins Livre des Origines Français. Seit Kurzem gibt der Stammbaum zusätzlich zur Abstammung auch weitere Informationen an: So findet man den DNA-Abdruck des Hundes und seine genetische Abstammung, sowie seine Schönheits- und Arbeitsleistungen.
Es ist zu wissen, dass ein Welpe aus Eltern, die im LOF registriert sind, eine Geburtsurkunde erhalten und selbst vorläufig im LOF registriert wird. Er muss jedoch, wie alle anderen Welpen, vor einem Richter erscheinen, der dann bestätigen wird, ob er dem Standard der entsprechenden Rasse entspricht. Der Richter unterschreibt dann die Geburtsurkunde, die an die Société Centrale Canine (SCC) gesandt wird, die den endgültigen Stammbaum zurücksenden wird. In der Regel beginnt man mit der Bestätigung etwa im Alter von 12 Monaten, um zu beweisen, dass er keinen Ausschlussfehler hat.

Auf welchen Titel kann der Hund Anspruch erheben?

Es gibt 3 Titel, auf die der Hund Anspruch erheben kann, nämlich:
- Aufgrund der Abstammung: Wenn der Welpe die Geburtsurkunde von der SCC erhalten hat, kann er somit Anspruch auf das LOF erheben.  
- Aufgrund der Ersteinschreibung: Der Hund hat weder einen Stammbaum noch eine Geburtsurkunde und seine Herkunft bleibt unbekannt.
- Aufgrund der Einfuhr: Wenn der Hund im Ausland geboren wurde und bereits in ein von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkanntes Zuchtbuch eingetragen ist.

Wo ist es möglich, dies zu tun?

Man kann seinen Hund zum LOF zu bestimmten Zeiten eintragen, wie etwa während einer Bestätigungssitzung, die während einer Hundeausstellung organisiert wird.
Man kann jedoch auch den CCCE (Club du Chihuahua, du Coton de Tulear et des Exotiques) wählen, der Bestätigungssitzungen am Tag seiner Generalversammlung und während Treffen organisiert.
Eine andere Methode ist, zu einer von der SCIF (Société Canine Ile de France) in Maisons-Alfort organisierten Bestätigungssitzung zu gehen.
Man kann auch zu "Field Trials" gehen, die von den Regionalgesellschaften und den Rassenzuchtvereinen organisiert werden.
Schließlich besteht die letzte Methode darin, zu Arbeitsprüfungen für Windhunde zu gehen, die von den Rassevereinen und den Windhund-Arbeitsclubs veranstaltet werden.
Folglich sind Wettbewerbe, Prüfungen und Vorführungen von Wach- und Schutzhunden ausgeschlossen.
Um seinen Hund einzutragen, muss man die Hundegesellschaften in seiner Region kontaktieren, die dann ein Anmeldeformular für eine Bestätigungssitzung oder ein Eintrittsformular für einen Wettbewerb senden, das man ausgefüllt und mit den Teilnahmegebühren zurücksenden muss. Ebenfalls kann man über die Website der SCC die Kontaktdaten dieser Hundegesellschaften sowie die Termine der das ganze Jahr über organisierten Sitzungen finden.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Wenn es aufgrund der Abstammung ist, muss unbedingt die Geburtsurkunde, die Registrierungskarte und das vollständig ausgefüllte Bestätigungsprüfungsformular vorgelegt werden. Bei der Ersteinschreibung reichen die Identifikationskarte und das von der SCC ausgestellte Anmeldeformular aus. Schließlich sind bei der Einfuhr die Registrierungskarte, das von der SCC ausgestellte Anmeldeformular und das Bestätigungsprüfungsformular erforderlich.
Für in Deutschland herkommende Hunde ist es notwendig, das auf Anfrage von der nationalen Organisation VDH ausgestellte Anerkennungszertifikat vorzulegen.
Für in Belgien herkommende Hunde muss der Stammbaum zwingend den Stempel "Export from Belgium SRSH-KMSH" tragen, der die Genehmigung des Exports durch die Société Royale Saint Hubert bestätigt.
Für in den Niederlanden herkommende Hunde muss das Exportzertifikat von der Hundegesellschaft der Niederlande ausgestellt sein.

Die Bestätigungsprüfung

Bei einem LOF-Hund zielt die Prüfung darauf ab festzustellen, ob seine Morphologie tatsächlich dem angenommenen Rassetyp entspricht, sowie zu überprüfen, ob der Hund ausgeglichen ist, ob er einen disqualifizierenden Fehler trägt und somit zur Zucht zugelassen werden kann.
Nach den im Zuchtbuch für die Hundeart festgelegten Regelungen kann diese Bestätigung anhand verschiedener Kriterien vorgenommen werden und umfasst mehrere Qualifikationen, wobei die höchste Klasse die Züchter mit großen Fähigkeiten betrifft. Die Alters- und Qualifikationsstandards sind für jede Rasse in Übereinstimmung mit der das Zuchtbuch führenden Föderation und durch anerkannte Vereinigungen festgelegt. Damit die Prüfung durchgeführt werden kann, wird jede Bestätigung akzeptiert, sofern die endgültige Eintragung ins LOF vor der Paarung der Zuchttiere bestätigt wird.
Obwohl die Bestätigung nicht unterhalb von 10 Monaten erfolgen kann, gibt es je nach Gruppe des Hundes verschiedene Varianten.
- Für Hunde der Gruppe 1: Das Mindestalter beträgt 15 Monate für den Deutschen Schäferhund und 12 Monate für den Rest der Gruppe.
- Für Hunde der Gruppe 2: Das Mindestalter beträgt 15 Monate.
- Für Hunde der Gruppe 3: 12 Monate
- Für Hunde der Gruppe 4: Das erforderliche Mindestalter beträgt ebenfalls 12 Monate
- Für Hunde der Gruppe 5: ist es 15 Monate.
- Für Hunde der Gruppe 6: Das Alter beträgt 12 Monate, das gleiche gilt für Hunde der Gruppe 7.
- Für Hunde der Gruppe 8: beträgt es 15 Monate für die Retriever, für den Rest der Gruppe 12 Monate. Dies gilt auch für Gruppe 9.
- Schließlich schlägt Gruppe 10 12 Monate für den Whippet und den Italienischen Windspiel und 15 Monate für den Rest der Gruppe vor.
Es kommt vor, dass ein Hund nicht bestätigt wird, die Gründe hierfür werden dann schriftlich auf der Geburtsurkunde gerechtfertigt und angegeben. Diese Gründe können vielfältiger Natur sein, wie zum Beispiel eine zu große Größe oder ein Ausschlussgrund, der "Nicht-Bestätigungs-Punkte" genannt wird. Wenn der Hund nicht bestätigt wird, kann der Besitzer innerhalb von 2 Monaten bei der SCC Einspruch gegen die Entscheidung erheben. Der Hund kann dann unter bestimmten Bedingungen vor einer Jury von 3 Richter-Experten beim SCC vorgestellt werden. Achtung, auch die Anmerkung "vertagt" kann abgegeben werden: in diesem Fall fügt der Richter das Datum hinzu, zu dem der Hund vorgestellt werden kann. Auch hier sind die Gründe vielfältig, wie zum Beispiel ein Mangel an Felllänge, ein Pigmentfehler, ein vorübergehendes Übergewicht usw...

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